Die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids der Übernahmekommission gem § 29 Abs 2 ÜbG erstreckt sich bloß auf den Spruch über den Bescheidgegenstand.
6 Ob 25/20z
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Die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids der Übernahmekommission gem § 29 Abs 2 ÜbG erstreckt sich bloß auf den Spruch über den Bescheidgegenstand.
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