vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rücktrittsrecht bei einer im Inland geschlossenen Lebensversicherung

RechtsprechungVertragsrechtJudikaturN. N.NZ 2019/75NZ 2019, 230 - 233 Heft 6 v. 1.7.2019

Mit § 165a VersVG idF BGBl 1993/90 wollte der Gesetzgeber die Zweite RL Lebensversicherung (RL 90/619/EG ) umsetzen, die ein Rücktrittsrecht nur für Fälle vorsah, in denen der Versicherer im europäischen Dienstleistungsverkehr tätig ist. Wenn der Gesetzgeber vor diesem Hintergrund ausdrücklich ein Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers nur für den Fall einräumt, dass der Vertrag durch eine nicht in Österreich gelegene Niederlassung geschlossen wird, so kann weder mit dem insoweit völlig klaren Wortlaut der Bestimmung noch mit dem Willen des Gesetzgebers die Umsetzung der späteren RL 92/96/EWG - und damit die Einräumung eines Rücktrittsrechts auch bei Inlandsverträgen - in Einklang gebracht werden. Mangels planwidriger Unvollständigkeit besteht somit keine Gesetzeslücke, die durch Analogie geschlossen werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!