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Verspätete Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/137NZ 2019, 394 - 395 Heft 10 v. 22.10.2019

Die Eintragung des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB ist spätestens einen Monat nach dem Unternehmensübergang in das Firmenbuch einzutragen. Das gilt selbst dann, wenn sich aus einem längeren Firmenbuchverfahren zur Bewilligung der Eintragung des Haftungsausschlusses eine Verspätung ergibt.

6 Ob 79/19i

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