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Tragung des Steuerrisikos bei einer Anteilsveräußerung

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/136NZ 2019, 393 - 394 Heft 10 v. 22.10.2019

1. Die Vertragsauslegung richtet sich regelmäßig nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

2. Bei der Vertragsauslegung ist zu berücksichtigen, dass die Idee zu einem Steuersparmodell sowie die konkrete Vertragsformulierung von einer Partei bzw ihrer Beraterin stammte.

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