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Fehlerhafte Bestellung eines Liquidators

RechtsprechungFirmenbuch und UnternehmensrechtJudikaturN. N.NZ 2019/135NZ 2019, 393 Heft 10 v. 22.10.2019

1. Die Unwirksamkeit eines angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses tritt mit Rechtskraft des klagsstattgebenden Urteils ein und wirkt ex tunc.

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