Mit dem BBG 2003 wurden der Zuflusszeitpunkt und die Bewertung von Nutzungszuwendungen von Privatstiftungen geändert. Nach den Gesetzesmaterialien1)soll mit der Neuregelung klargestellt werden, dass auch geldwerte Vorteile als Zuwendungen einer Privatstiftung gelten. Die Finanzverwaltung hat dazu im Wartungserlass zu den Stiftungsrichtlinien2)Stellung bezogen. Die Gesetzesänderungen sowie die von der Finanzverwaltung vertretene Rechtsansicht werden hier näher erläutert.