Mit der Novelle zum Berufsausbildungsgesetz (BAG), BGBl I 2011/148, in Kraft getreten mit 1. 1. 2012, erfolgte eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten bzw die Festlegung eines neuen Förderziels durch Aufnahme einer neuen Förderart ins BAG sowie eine Flexibilisierung bei der Lehrabschlussprüfung im "zweiten Bildungsweg".