§ 46 Abs 1 EStG - Auch für den Fall, dass bei einer sogenannten Nettolohnvereinbarung die Lohnsteuer vom Arbeitgeber zu Unrecht nicht abgeführt wird, sondern im Haftungsweg bei ihm nachgefordert, aber vom Arbeitnehmer nicht ersetzt wird, entfällt für den Arbeitnehmer nach § 46 Abs 1 letzter Satz EStG bei seiner Einkommensteuerveranlagung unter Einbeziehung dieser nichtselbstständigen Einkünfte die Anrechnung der Lohnsteuer.
VwGH 20. 11. 2012, 2008/13/0252