§ 26 Z 4 EStG - Führt ein Arbeitnehmer (hier: des elterlichen Bäckereibetriebes) Auslieferungsfahrten mit dem Privat-Pkw durch, hat das Fahrtenbuch - auch wenn die Ziele der Fahrten mit dem Privat-Pkw täglich gleich bleiben und die Fahrtrouten immer vorgegeben sind - nicht nur Angaben über die immer gleiche Anzahl von Kilometern, sondern auch über die Anfangs- und Endkilometerstände der einzelnen Fahrten zu enthalten. Werden zudem Auslieferungsfahrten mit dem Pkw des Arbeitnehmers auch durch den Dienstgeber durchgeführt, muss aus dem Fahrtenbuch weiters ersichtlich sein, welche von den aufgezeichneten Fahrten tatsächlich vom Arbeitnehmer durchgeführt worden sind.