Die mit dem StRefG 2005 eingeführte neue Gruppenbesteuerung löst die bisherige Organschaft ab. Noch vor dem In-Kraft-Treten der neuen Gruppenbesteuerung sollen mit dem Abgabenänderungsgesetz 2004 (AbgÄG 2004) einige Klarstellungen und Korrekturen bei der Gruppenbesteuerung vorgenommen werden. Das AbgÄG 2004 liegt derzeit im Begutachtungsentwurf vor1). In Verbindung mit den im AbgÄG 2004 vorgesehenen Neuerungen sollen auch weitere „Zweifelsfragen“2)beantwortet werden.