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Neues DBA-Mongolei

Neue VorschriftenARD 5521/6/2004 Heft 5521 v. 17.8.2004

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das neue DBA umfasst die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Grundsteuer, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken. Das Abkommen tritt am 1. 10. 2004 in Kraft. BGBl III 2004/92, ausgegeben am 10.08.2004.

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