Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das neue DBA umfasst die Einkommensteuer und die Körperschaftsteuer. Das Abkommen tritt am 1. 1. 2005 in Kraft und erlangt erstmals ab dem Jahr 2006 Wirksamkeit (vgl Art 28 Abs 2 DBA-Mexiko). BGBl III 2004/142, ausgegeben am 14.12.2004.