BGBl III 2008/9, ausgegeben am 31. 1. 2008
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Mazedonien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll. Das Abkommen ist am 20. 1. 2008 in Kraft getreten und ab 1. 1. 2008 anzuwenden.