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Neues bundeseinheitliches Gewerberegister

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6444/2/2015 Heft 6444 v. 16.4.2015

Mit dem Ende März 2015 online gestellten neuen Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) wurde das bisherige System der Gewerberegisterführung, das aus insgesamt 14 dezentralen Gewerberegistern bestand, deren Daten an das zentrale Gewerberegister übermittelt wurden, durch ein bundeseinheitliches Gewerberegister abgelöst. Durch GISA kann jeder Unternehmer österreichweit eine elektronische Gewerbeanmeldung durchführen, muss dafür also nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde gehen. Auch müssen Änderungen beim Namen oder dem Wohnort nicht mehr gesondert der Gewerbebehörde gemeldet werden; diese Informationen werden automatisch von GISA einem Update unterzogen. Daneben bietet das System noch weitere e-government-Funktionen an, zB bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung oder der Eröffnung von Betriebsstätten. (BGBl I 2015/18; www.gisa.gv.at )

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