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Neuerungen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz

Aktuelle SozialpolitikJulia LischkaDRdA 2006, 417 Heft 5 v. 1.10.2006

Durch die jüngsten Novellen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG), des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) und des Landarbeitsgesetzes 1984 (LAG) lt BGBl I 2006/147, in Kraft getreten am 12.8.2006, wurden die notwendigen Anpassungen vorgenommen, um dem EuGH-Urteil gegen die Republik Österreich vom 6.4.2006, Rs C-428/04 ,1)1)Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - RL 89/ 391/EWG - Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (AN) bei der Arbeit - Keine Mitteilung von Umsetzungsmaßnahmen - Fehlerhafte oder unvollständige Umsetzung - Art 2 Abs 1, Art 7 Abs 3, Art 8 Abs 2, Art 11 Abs 2 lit c und d, Art 13 Abs 2 lit b und 18. wegen des Verstoßes gegen die Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie (-RL) über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit nachzukommen. Daraus ergeben sich folgende Änderungen:

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