Der VfGH hat die für „neue Selbständige“ (Beitragssatzkorrektur siehe ARD-ONLINE-Dienst im Internet) geltenden Beitragssätze in der Pensionsversicherung als verfassungswidrig erkannt (VfGH 26. 6. 2000, G 7-9/00, ARD 5142/25/2000). Als Folge gilt für „neue Selbständige“ ab 1. 8. 2000 derselbe Beitragssatz wie für alle anderen GSVG-Versicherten, nämlich 14,5%. (Presseinformation der SVA der gewerbl. Wirtschaft v. August 2000)