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Neuer Heimarbeitstarif

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6788/3/2022 Heft 6788 v. 3.3.2022

Mit Verordnung des Bundeseinigungsamtes wurde ein neuer Heimarbeitstarif für die Be- und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse durch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter erlassen, der rückwirkend mit 1. 1. 2022 in Kraft tritt. (BGBl II 2022/57)

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