Der Erlass behandelt umfassend das Thema Beschwerdezinsen gem § 205a BAO und stellt die Rechtsansicht des BMF dar. Es werden die Voraussetzungen für deren Festsetzung, die Erledigungsmöglichkeiten eines Antrages auf Festsetzung von Beschwerdezinsen, die Festsetzung, Beschwerdezinsen infolge der Aufhebung oder Änderung eines Bescheides gem § 295 Abs 2a BAO, die Zuständigkeit, die Bemessungsverjährung sowie das Inkrafttreten näher dargestellt. Der Erlass ist seit 20. 12. 2022 gültig und ersetzt den Erlass vom 21. 3. 2012, BMF-010103/0071-VI/2012. (Erlass des BMF vom 20. 12. 2022, 2022-0.891.470, BMF-AV Nr. 2/2023)