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Neue Regelbedarfsätze

ThemaZak 2010/537Zak 2010, 314 Heft 16 v. 14.9.2010

Die Regel- oder Durchschnittsbedarfsätze , die im Kindesunterhaltsrecht vor allem als Kontrollgröße und (idR mit 2 bis 2,5 multipliziert) als Richtwert für den Unterhaltsstopp von Bedeutung sind, sollen den durchschnittlichen Bedarf von Kindern neben der Betreuung, dh den Geldunterhaltsbedarf, angeben (näher Zak 2008/39, 26).

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