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Neue EU-Arbeitszeitrichtlinie

GesetzesänderungenARD 5455/2/2003 Heft 5455 v. 28.11.2003

Die RL 93/104/EG des Rates v. 23. 11. 1993 [über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung] (Arbeitszeitrichtlinie) ist seit ihrer Erlassung in wesentlichen Punkten geändert worden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Klarheit werden die Bestimmungen daher in der neuen RL 2003/88/EG neu kodifiziert. Die neue RL 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 4. 11. 2003 [über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung] enthält wie die Vorgängerregelung Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitszeitgestaltung. Gegenstand der RL sind die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten, der Mindestjahresurlaub, die Ruhepausen und die wöchentliche Höchstarbeitszeit sowie bestimmte Aspekte der Nacht- und der Schichtarbeit sowie des Arbeitsrhythmus. Mit dem In-Kraft-Treten der RL 2003/88/EG am 2. 8. 2004 tritt die RL 93/104/EG außer Kraft. ABl L 299 v. 18.11. 2003, S. 9.

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