eisen- und metallverarbeitendes Gewerbe (mit Ausnahmen) - Arbeiter - Wirksamkeitsbeginn 1. 1. bzw. 4. 1. 1999 - Registerzahlen KV 11/1999-13/1999, Katasterzahlen XIII/52-59/1-3 - betreffend Arbeitszeit- und Entgeltregelungen, Lohngruppeneinteilung, erweiterte Bandbreite und 9-Wochen-Durchrechnung, Kündigungsmöglichkeit