Nachzahlungen für GSVG-Versicherungsbeiträge sind nicht rückstellungsfähig. Artikel von Dkfm. Dr. Karl Barborka, Wien; und eine Gegendarstellung zu diesem Artikel unter dem Titel „GSVG-Nachzahlungen und periodenrichtige Zuordnung“ von Prof. Werner Sedlacek, Wien. (SWK 2000/737, 738, Heft 19)