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Nachträgliche Einstellung der Unternehmenstätigkeit führt nicht zur Anwendbarkeit des KSchG

WirtschaftsrechtJudikatur KonsumentenschutzRdW 2005/755RdW 2005, 689 Heft 11 v. 15.11.2005

§ 1 KSchG

Für die Beurteilung, ob ein Verbrauchergeschäft vorliegt, kommt es ausschließlich auf den Abschlusszeitpunkt an. Daher bleibt ein zwischen Unternehmern abgeschlossenes Rechtsgeschäft vom Anwendungsbereich des KSchG auch dann ausgeschlossen, wenn ein Vertragsteil in der Folge seine Unternehmenstätigkeit einstellt.

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