( ASVG § 255 Abs 1 ) Hält sich die von einem Versicherten mit Berufsschutz, der den Anforderungen seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr gewachsen ist, benötigte Nachschulung für eine Tätigkeit, die seinem Leistungskalkül entspricht, in zumutbarem Rahmen, besteht kein Anspruch auf Invaliditätspension.
OGH 10 Ob S 140/98f v. 19.05.1998