Großmutter darf Enkelkind nicht sehen
Wenn die Oma mütterlicherseits gegenüber dem Enkel abwertend über den Vater spricht und es unerwartet vor der Schule aufsucht, kann das Besuchsrecht der Großmutter ausgesetzt werden. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH). Entscheidend sei aber nicht der Konflikt zwischen Vater und Oma. Sondern das Wohl des Kindes, das die Oma derzeit nicht sehen wolle, betonte der OGH (9 Ob 41/17w).

