Handel: Stichtag für Arbeit am 8. Dezember
Für Einzelhändler, die am 8. Dezember ihr Geschäft offen halten wollen, läuft morgen, Freitag, eine wichtige Frist ab: Wollen sie an diesem Tag Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie ihnen das bis spätestens 10. November mitteilen. Die Mitarbeiter müssen dem aber nicht Folge leisten: Innerhalb einer Woche ab Erhalt der Mitteilung können sie die Arbeit an diesem Tag ablehnen. Daraus darf ihnen kein Nachteil entstehen.

