Tippgemeinschaft als Schneeballsystem
Eine Lottotippgemeinschaft kann ein unzulässiges Schneeballsystem sein, entschied der EuGH (C-667/15). Es ging um eine Tippgemeinschaft in Belgien mit acht Ebenen von Spielteilnehmern. Spieler, die richtig getippt hatten, mussten ihren Gewinn mit den Ebenen darüber teilen. Laut EuGH reicht es für das Vorliegen eines unzulässigen Schneeballsystems aus, wenn die länger teilnehmenden Spieler eine Vergütung durch die erzielten Gewinne erhalten. Das Geld muss ihnen nicht direkt von den später einsteigenden Spielern zufließen.

