Laienrichter: Anwälte für Begründungspflicht
Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (Örak) spricht sich für eine umfassende Reform der Geschworenengerichtsbarkeit aus. Zum einen müsse es künftig eine Begründungspflicht geben, forderte Ernst Schillhammer vom Arbeitskreis Strafrecht am Mittwoch gegenüber der APA. Weiters sollten Rechtsanwälte – sowie Staatsanwälte – bei der Rechtsbelehrung der Laien vor dem Urteil anwesend sein. Derzeit beschränke sich die Urteilsbegründung nach einem Geschworenenprozess lediglich auf einen "lapidaren Satz", so Schillhammer – nämlich auf den Verweis auf die Entscheidung der Laien selbst. Aus diesem Grund verlangt der Örak die Einführung einer inhaltlichen Begründungspflicht. "Wir fordern das schon seit Jahren", sagte Schillhammer.

