GesbR-Reform gestern im Parlament beschlossen
Nach 200 Jahren wurden die Regelungen für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts reformiert. Im Justizausschuss war einstimmig eine Neufassung der einschlägigen Bestimmungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) beschlossen worden, am Mittwoch folgte der ebenfalls einstimmige Beschluss im Plenum des Nationalrates. Das GesbR-Reformgesetz soll im Jänner 2015 in Kraft treten. Die Wirtschaftskammer begrüßt die Reform – die Gesellschaftsform der GesbR sei für kleine Betriebe nach wie vor von Bedeutung. Die Arbeiterkammer ist von den Neuerungen nicht allzu begeistert: Sie hat sich für die Senkung des Schwellenwerts für die Umwandlungsverpflichtung der GesbR in eine Personengesellschaft von 700.000 auf 500.000 Euro ein-, aber nicht durchgesetzt.

