Selbstanzeige wird teurer
Steuersünder, die sich selbst anzeigen, kommen bald nicht mehr so leicht ungeschoren davon. Ab 1. Oktober wird das Finanzstrafgesetz verschärft. Wer erst Eigenanklage erhebt, wenn sich die Finanz zur Steuerprüfung angemeldet hat, muss Strafzuschläge entrichten, die sich nach der Höhe der Abgabenschuld richten. Bis zu einem Betrag von 33.000 Euro wird ein fünfprozentiger, bis zu 100.000 Euro ein 15-prozentiger und bis zu 250.000 Euro ein Strafzuschlag von 20 Prozent fällig. Mit einer Anzeigenwelle vor Inkraftreten wird in der Branche gerechnet. Wer nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig gehandelt hat, geht straffrei aus.

