Defekte an Auto: Kunde zahlt bei Rückgabe
Wer einen Neuwagen, an dem verschiedene unbehebbare Defekte auftreten, dem Händler zurückgibt, kann zwar den Kaufpreis zurückverlangen. Er muss sich aber die ersparten Kosten eines Ersatzfahrzeugs anrechnen lassen. Das hat der OGH nach der Klage eines Mannes entschieden, der während des erstinstanzlichen Verfahrens 140.000 Kilometer zurückgelegt hatte (8 Ob 74/13k).

