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NACHRICHTEN

RechtspanoramaDie Presse - Recht 2014/171Die Presse - Recht 2014, 17 Heft 15 v. 7.4.2014

Defekte an Auto: Kunde zahlt bei Rückgabe

Wer einen Neuwagen, an dem verschiedene unbehebbare Defekte auftreten, dem Händler zurückgibt, kann zwar den Kaufpreis zurückverlangen. Er muss sich aber die ersparten Kosten eines Ersatzfahrzeugs anrechnen lassen. Das hat der OGH nach der Klage eines Mannes entschieden, der während des erstinstanzlichen Verfahrens 140.000 Kilometer zurückgelegt hatte (8 Ob 74/13k).

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