Gesetzgeber korrigiert Höchstgericht
Die Koalition will einen möglichen Weg zur Flucht aus der Normverbrauchsabgabe versperren. Mithilfe eines Initiativantrags soll im Kraftfahrgesetz klargestellt werden, dass nicht jede Fahrt ins Ausland jene Monatsfrist neu beginnen lässt, innerhalb derer Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen in Österreich angemeldet werden müssen (§ 82/8 KFG). Der Gesetzgeber will damit – rückwirkend per 14. August 2002 – den Verwaltungsgerichtshof korrigieren, der zuletzt entschieden hat, dass Fahrten ins Ausland und retour die Frist von vorn beginnen lassen.

