§ 45 AußStrG 2005, § 147 Abs 2 AußStrG 2005
Beschlüsse, mit denen im Zusammenhang mit einer Nachlassabsonderung die Versiegelung als Sicherungsmaßnahme nach § 147 Abs 2 AußStrG angeordnet oder wieder aufgehoben wird, haben nicht bloß verfahrensleitenden Charakter.
OGH, 30.04.2020, 2 Ob 53/19m