( MOG §§ 79ff., BAO § 78 ) Dem Milcherzeuger kommt im Verfahren betreffend die Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrag es Parteistellung zu. VwGH 92/17/0207 v. 22.11.1996. (Beschwerde abgewiesen, Bescheid aufgehoben)
( MOG §§ 79ff., BAO § 78 ) Dem Milcherzeuger kommt im Verfahren betreffend die Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrag es Parteistellung zu. VwGH 92/17/0207 v. 22.11.1996. (Beschwerde abgewiesen, Bescheid aufgehoben)