Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften sind in dem in § 5 Z 14 KStG genannten Umfang bei Erfüllung der Voraussetzungen des § 6b KStG von der Körperschaftsteuer befreit. Das BMF hat das Vorliegen der Voraussetzungen zu bescheinigen und sämtliche Aktiengesellschaften, die diese Voraussetzungen erfüllen, gemäß § 6b Abs 3 KStG einmal jährlich im AÖF zu veröffentlichen. Auf der Homepage des BMF wurde nun die entsprechende Liste mit Stand 30. 12. 2005 veröffentlicht und ist unter Steuern - Körperschaftsteuer abrufbar (Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften gem. § 6 b des KStG 1988 ).