Durch moderne Stock-Options-Programme sollen hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte der „New Economy“ Anreize erhalten; zum einen, dem Unternehmen treu zu bleiben, und zum anderen, ihre Energien in den Erfolg des Unternehmens zu setzen. Allerdings sind bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien viele rechtliche Grenzen zu bedenken. Der nachfolgende Beitrag beschränkt sich dabei auf bestimmte Fragen des genehmigten Kapitals und der Ausgestaltung von Aktienrechten, wobei dringender Novellierungsbedarf für das Aktiengesetz von 1965 geortet wird.