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Mindestlohnpolitik

EditorialWuG 2017, 167 Heft 2 v. 17.7.2017

Österreichs Sozialpartner verhandeln im Frühjahr 2017 intensiv über die Einführung eines Mindestlohns von 1.500 Euro brutto in all jenen Kollektivverträgen (KV), in denen die Einkommen noch darunterliegen. Dieses Ziel wurde vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) beim 18. Bundeskongress 2013 beschlossen und bereits für mehr als 90% der Beschäftigten erreicht. Seit erstmals 1991 am 12. Bundeskongress des ÖGB ein Zielwert für einen allgemeinen Mindestlohn beschlossen wurde, ist dies auf fast jedem Bundeskongress ein Thema. Dabei lässt sich beobachten, dass der ÖGB meist dann, wenn etwa ein Zehntel der Beschäftigten unter dem Mindestlohn liegt und eine entsprechende Entwicklung der Inflation und Produktivität beobachtet beziehungsweise erwartet wird, den nächsten Schritt ins Visier nimmt. Daher hat der ÖGB im Frühjahr 2017 bereits die Kampagne für das nächste Ziel, eine Erhöhung des Mindestlohns auf 1.700 Euro, gestartet.

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