LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004
§ 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG verlangt, dass bei Versicherungen, bei denen die vereinbarte Ablebenssumme geringer ist als die Erlebenssumme (Erlebensversicherung), die Versicherungsdauer bis zum Anfall einer gesetzlichen Alterspension vereinbart werden muss.