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Mindestlaufzeit von Erlebensversicherungsverträgen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5542/18/2004 Heft 5542 v. 3.11.2004

LSt-Protokoll 2004, Homepage des BMF 19. 10. 2004

§ 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG verlangt, dass bei Versicherungen, bei denen die vereinbarte Ablebenssumme geringer ist als die Erlebenssumme (Erlebensversicherung), die Versicherungsdauer bis zum Anfall einer gesetzlichen Alterspension vereinbart werden muss.

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