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Mietrechtsübertragung.

5. OGH – Zivilsachen20.05 ABGBMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7620Jus-Extra OGH-Z 2025, 31 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 1393 ABGB

Wenn der Bestandgeber schon im Bestandvertrag dem Bestandnehmer das Recht einräumt, durch bloße Erklärung alle Rechte und Pflichten aus dem Bestandverhältnis auf einen Dritten – sei es unbeschränkt oder sei es beschränkt auf einen bestimmten Personenkreis oder mit einem begründeten Ablehnungsrecht

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