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Mietrechtsgesetznovelle 2002

WirtschaftsrechtChristian PraderRdW 2001/735RdW 2001, 720 Heft 12 v. 15.12.2001

Mit 1. 1. 2002 tritt die im Nationalrat beschlossene MRN 20021)1) Text abrufbar unter http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/ 008/I00854.html. in Kraft; dabei hat der Gesetzgeber seine Ankündigung zur WRN 2000 in Bezug auf eine weitere Liberalisierung wahrgemacht, wobei eine deutliche Besserstellung der Vermieter bzw der „Besserverdiener“2)2) Wenngleich der Gesetzgeber dies bestreitet und davon spricht, dass durch die neu geschaffenen (Teil-)Ausnahmen der Wohnungsmarkt angekurbelt und der Mietzins reduziert werden soll: vgl IA 533 XXI. GP 5. im Vordergrund dieser doch weitreichende Konsequenzen auslösenden Novelle steht3)3) Dass diese Tendenzen regierungsabhängig sind und daher deren Dauer fraglich ist, wird durch die insoweit deutliche Stellungnahme der Abgeordneten Moser und Stoisits gem § 42 Abs 5 GOG klar.. Im Folgenden sollen die wichtigsten Änderungen samt Auswirkungen auf bestehende Verträge kurz dargelegt werden.

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