Ab 1. 1. 2007 gelten neue Bestimmungen zur Meldung von Schwerarbeitern. Welche besonders belastenden Tätigkeiten konkret zu einem Anspruch auf eine Schwerarbeitspension führen und was der Arbeitgeber an die Gebietskrankenkasse zu melden hat, das regelt die Schwerarbeitsverordnung (BGBl II 2006/104).