FRAGE UND BEISPIEL:
Die X-GmbH bildet seit mehreren Jahren handels- und steuerrechtlich eine Abfertigungsrückstellung, deren Entwicklung folgendes Aussehen hat:
hrl. | strl. | |
1993 | 1000 | 800 |
1994 | 1200 | 1050 |
1995 | 900 | 950 |
Die steuerlichen Werte entsprechen jeweils 50 % der fiktiven Ansprüche des § 14 Abs. 1 EStG. Die handelsrechtlichen Werte werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt.