Für 1998 wurden das Existenzminimum und die unpfändbaren Freibeträge mit der Existenzminimum-Verordnung 1998 (ExminV), BGBl II 1997/362, ausgegeben am 2. 12. 1997, angehoben (siehe bereits ARD 4889/26/97), wodurch bei Pfändung von Bezügen neue Lohnpfändungstabellen erforderlich sind.