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Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2025

Neue VorschriftenLohnpfändungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6930/14/2025 Heft 6930 v. 3.1.2025

EO: § 291a, § 292 Abs 4

Die unpfändbaren Freibeträge ("Existenzminimum") ändern sich automatisch mit jeder Änderung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für allein stehende Personen. Dieser beläuft sich im Jahr 2025 auf € 1.273,99, daraus ergeben sich für die Lohnpfändung ab 1. 1. 2025 nachfolgende Lohnpfändungswerte.

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