EStG § 20 Abs 2
KStG § 12 Abs 2
Lohnaufwand für (hier: vor dem 1. 1. 2004) in Altersteilzeit gegangene Arbeitnehmer ist bis zur Höhe des steuerbefreiten Altersteilzeitgelds aufgrund des Abzugsverbots nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.
EStG § 20 Abs 2
KStG § 12 Abs 2
Lohnaufwand für (hier: vor dem 1. 1. 2004) in Altersteilzeit gegangene Arbeitnehmer ist bis zur Höhe des steuerbefreiten Altersteilzeitgelds aufgrund des Abzugsverbots nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.