Die Beendigung von Unternehmen stellt in der Praxis einen komplexeren und meistens längeren Prozess dar, in den nicht nur die Unternehmensorgane (Gesellschafter, Aktionäre usw), sondern auch die (Finanz-)Behörden und externe Berater einbezogen werden (müssen). Der folgende Artikel gibt einen allgemeinen, kompakten Überblick (am Beispiel der Liquidation einer GmbH) über die relevanten gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen und die notwendigen zu setzenden Schritte, die in der nächsten Ausgabe anhand eines umfassenden Praxisfalls veranschaulicht werden.