vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liechtensteinisches Personalgestellungsunternehmen (EAS 1923 v 4. 9. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Liechtenstein (E,V)ÖStZ 2001/1215ÖStZ 2001, 623 Heft 24 v. 15.12.2001

Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gem Art 9 Abs 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen Österreich insoweit zu, als die Tätigkeit auf österr Staatsgebiet ausgeübt wird. Dies gilt auch dann, wenn die inländische Tätigkeitsdauer die 183-Tage-Frist des Art 9 Abs 2 DBA-Deutschland unterschreitet, da die Entsendung nach Österreich nicht von einem deutschen, sondern von einem Drittstaatsarbeitgeber (dem liechtensteinischen Personalgesellungsunternehmen) erfolgt ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!