§ 2 Abs 3 EStG - Ist nach Beendigung eines Mietverhältnisses allein aufgrund der weiter bestehenden Bestandverhältnisse mit zwei ehemaligen Untermietern eine zu positiven Einkünften führende Vermietung nicht möglich, übersteigt bereits die geltend gemachte AfA die Mieteinnahmen bei weitem und fehlt ein nachhaltiges Betreiben einer Weitervermietung in einem wieder zur Ertragsfähigkeit führenden Umfang, so sind negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht anzuerkennen. VwGH 31.03.2004, 2003/13/0142. (Beschwerde abgewiesen)