Gemeinhin gilt das Verbandsregister als Pendant zum Strafregister, nur eben für Unternehmen. Doch es gibt Besonderheiten, vor allem was die Selbstauskünfte aus den Registern betrifft.
Gemeinhin gilt das Verbandsregister als Pendant zum Strafregister, nur eben für Unternehmen. Doch es gibt Besonderheiten, vor allem was die Selbstauskünfte aus den Registern betrifft.
