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ARD 5353/3/2002 Heft 5353 v. 30.10.2002

Der Anpassungsfaktor für die Anpassung der in § 108g ASVG und § 108h ASVG angeführten Renten und Pensionen wurde für das Jahr 2003 mit 1,005 festgesetzt. Dies bewirkt eine Erhöhung der Pensionen und anderer Leistungen ab 1. 1. 2003 um 0,5%.

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